Info und Kosten

Erstgespräch

Die erste Sitzung ist kostenlos und unverbindlich. Sie erzählen mir über Ihre Probleme und Ziele und bekommen dabei einen ersten Eindruck von mir und meiner Art zu arbeiten.

Dabei ist es wichtig, dass Sie auf Ihr Bauchgefühl hören: Sie müssen sich mit Ihrer Therapeutin (oder Ihrem Therapeuten) grundsätzlich wohlfühlen, damit die Therapie erfolgreich sein kann. Das ist nicht zuletzt eine Frage der persönlichen Chemie.

Wenn Sie sich für einen therapeutischen Prozess bei mir entscheiden, machen wir uns eine erste Therapiesitzung aus.

Kosten

Eine Psychotherapie Einheit dauert 50 Minuten und kostet 120,- Euro.

Coaching kostet 140,- Euro pro Einheit. Diese Kosten sind in der Regel steuerlich absetzbar.

Die Bezahlung erfolgt monatlich per Überweisung.

Zuschuss durch die Krankenkasse

Sie haben die Möglichkeit, je nach Krankenkasse einen Kostenzuschuss von Euro 33,70 (ÖGK) bis 45,00 (SVS) pro Psychotherapieeinheit zu beantragen.

Dazu müssen Sie vor der zweiten bezahlten Psychotherapiesitzung eine ärztliche Bestätigung einholen.

Im Lauf der ersten 10 Einheiten können wir gemeinsam einen Antrag auf Kostenzuschuss inklusive der Diagnose einer „krankheitswertigen Störung“ laut ICD-10 ausfüllen, den Sie bei der Krankenkasse einreichen.

Die Überweisung des Kostenzuschusses an Sie erfolgt – wie beim Wahlarztsystem – nach Einreichung der Honorarnote.

Absageregelung

Falls Sie eine Stunde absagen müssen, tun Sie das bitte so früh wie möglich, spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit. Falls Sie danach absagen, behalte ich mir vor, die Stunde zu verrechnen.

Schweigepflicht

Die Verschwiegenheitspflicht für Psychotherapeut*innen ist eine der strengsten in Österreich.

§ 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet Psychotherapeut*innen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse.

Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der Klient*innen/Patient*innen, also z.B. gegenüber Ehepartner*innen der Klient*innen, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen, anderen Sozialeinrichtungen etc.

Im Rahmen unserer beruflichen Sorgfalt behandeln wir Fälle in psychotherapeutischer Inter- und Supervision, allerdings auch dort immer nur anonymisiert und gegenüber Psychotherapeutinnen, die selbst wiederum an dieselbe strenge Schweigepflicht gebunden sind.

Psy-Berufe

Ich arbeite als Psychotherapeutin vorwiegend im Gespräch mit Ihnen. Die Veränderung geschieht durch die Möglichkeit, innerhalb der therapeutischen Beziehung neue Erfahrungen zu machen und zu neuen Perspektiven zu gelangen.

Psychiater*innen hingegen sind ausgebildete Ärztinnen, sie können Ihnen auch Medikamente verschreiben. Medikamente können manchmal sinnvoll sein, um einen therapeutischen Prozess zu unterstützen.

Psycholog*innen arbeiten ähnlich wie Therapeut*innen im Gespräch, zusätzlich sind sie geschult, mittels standardisierter Testmethoden Feindiagnosen zu stellen und Befunde zu erstellen.